Acces­si­bi­li­ty-Audit: Ist dei­ne Web­site schon barrierefrei?

Ab Juni 2025 wird Bar­rie­re­frei­heit Pflicht: Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) tritt in Kraft. Wir hel­fen dir, dei­ne Web­site recht­zei­tig fit zu machen und prü­fen, ob alle Richt­li­ni­en ein­ge­hal­ten wer­den. Unser detail­lier­tes Acces­si­bi­li­ty-Audit zeigt dir, wo Ver­bes­se­run­gen nötig sind und wie du dei­ne Web­site bar­rie­re­frei gestal­ten kannst. Und auch nach Inkraft­tre­ten des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes unter­stüt­zen wir dich in der Ana­ly­se von Opti­mie­rungs­maß­nah­men, bei der Prio­ri­sie­rung von Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und bei der Umsetzung.

Die Zeit rennt! Unser Acces­si­bi­li­ty-Audit hilft dir, die Bar­rie­ren dei­ner Web­sei­te zu identifizieren. 

Bar­rie­re­frei­heit: Mehr als eine Pflicht – eine Chan­ce für dei­ne UX 

Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes sind rund 9 Pro­zent der Men­schen in Deutsch­land schwer­be­hin­dert. Das sind rund acht Mil­lio­nen Ein­woh­ner. Umso erschre­cken­der ist es, wie weni­ge Web­sites den Anfor­de­run­gen der Bar­rie­re­frei­heit entsprechen.

 
Statistiken zu Barrierefreiheit

Neben dau­er­haf­ten Behin­de­run­gen gibt es auch vor­über­ge­hen­de und sogar situa­ti­ons­be­ding­te Ein­schrän­kun­gen. Viel­leicht hast du selbst schon sol­che Situa­tio­nen erlebt. Das Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz deckt auch die­se Fäl­le ab.

Permanente, temporäre und situative Einschränkungen, die von barrierefreien Websites profitieren.

 Bar­rie­re­frei­heit ist damit ein Weg, alle Men­schen zu erreichen. 

So pro­fi­tierst du als Web­site-Betrei­ber von Barrierefreiheit:

Mehr Reich­wei­te: Wenn dei­ne Web­site nicht bar­rie­re­frei ist, ver­lierst du einen Teil poten­zi­el­ler Kund:innen, weil sie dei­ne Sei­te nicht nut­zen können.

Mehr Erfol­ge im SEO: Eine Stu­die hat gezeigt, dass Bar­rie­re­frei­heit den orga­ni­schen Traf­fic um bis zu + 50 Pro­zent stei­gern kann.

Du bist auf der siche­ren Sei­te: Bei Nicht­ein­hal­tung des Geset­zes dro­hen Geld­stra­fen von bis zu 100.000 € sowie die Ein­stel­lung der Dienstleistungen.

Vorteile von barrierefreien Websites

Für vie­le Unter­neh­men ab Juni 2025 Pflicht, für man­che (noch) freiwillig

Mit einer bar­rie­re­frei­en Web­site pro­fi­tierst du auf vie­ler­lei Art und Wei­se. Ob dein Unter­neh­men schon jetzt von der Pflicht betrof­fen ist, hängt von ein paar Fak­to­ren ab: Ab dem 28. Juni 2025 sind zunächst Unter­neh­men ver­pflich­tet, die im B2C-Bereich tätig sind, mehr als 10 Mit­ar­bei­ten­de beschäf­ti­gen oder einen Umsatz von über 2 Mil­lio­nen erzielen. 

Für alle ande­ren ist eine bar­rie­re­freie Web­site (noch) frei­wil­lig. Die Pflicht wird aber (wahr­schein­lich) nach und nach für alle aus­ge­rollt. Es lohnt sich also jetzt schon, eine bar­rie­re­freie Web­site zu erstellen. 

Kriterien für die verpflichtende Umgestaltung zu einer barrierefreien Webseite

Wir hel­fen dir, dei­ne Web­site bar­rie­re­frei zu gestalten!

Mit unse­rem Acces­si­bi­li­ty-Audit, bei dem wir dei­ne Web­sei­te auf Bar­rie­re­frei­heit prü­fen, stel­len wir die Wei­chen für eine opti­mier­te UX und Bar­rie­re­frei­heit dei­ner Web­site nach den Anfor­de­run­gen des BFSG.

So arbei­ten wir:

Gründ­li­che Ana­ly­se: Wir prü­fen dei­ne gesam­te Web­site auf Bar­rie­re­frei­heits­män­gel und iden­ti­fi­zie­ren alle rele­van­ten Feh­ler­stel­len. Dafür ori­en­tie­ren wir uns an den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines – kurz WCAG

Aus­führ­li­cher Bericht: Unse­re Ergeb­nis­se des WCAG-Audits fas­sen wir in einem detail­lier­ten Doku­ment zusam­men, das die Feh­ler erklärt und kla­re, umsetz­ba­re Hand­lungs­emp­feh­lun­gen enthält.

Datei­ex­port: Du erhältst eine über­sicht­li­che Datei mit allen betrof­fe­nen Ele­men­ten und Sei­ten, um die Bear­bei­tung zu erleichtern.

Prio­ri­sie­rung: Wir prio­ri­sie­ren die Pro­ble­me nach Dring­lich­keit und Rele­vanz, sodass dein IT- und Design-Team einen kla­ren Fahr­plan hat.

Beglei­tung: Wir ste­hen dir wäh­rend des gesam­ten Pro­zes­ses bera­tend zur Sei­te und über­prü­fen regel­mä­ßig die Fort­schrit­te bei der Umsetzung.

Mit dem Ziel: Gemein­sam arbei­ten wir dar­an, dei­ne Web­site bis Juni 2025 best­mög­lich an die Anfor­de­run­gen des Bar­rie­re­frei­heits­ge­set­zes anzu­pas­sen und bestehen­de Bar­rie­ren wei­test­ge­hend zu redu­zie­ren. Lass uns am bes­ten direkt mit unse­rem WCAG-Audit die Bar­rie­re­frei­heit dei­ner Web­site testen.

Aufbau des Accessibility-Audits von netspirits

Kos­ten­lo­sen Acces­si­bi­li­ty Quick Check anfordern!

Die Zeit läuft: In weni­gen Mona­ten tritt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz in Kraft. Nut­ze jetzt unse­ren kos­ten­lo­sen Acces­si­bi­li­ty Quick Check, um die größ­ten Bar­rie­ren auf dei­ner Web­site auf­zu­de­cken! So weißt du genau, wo Hand­lungs­be­darf besteht – und wir kön­nen im nächs­ten Schritt mit einem umfas­sen­den Acces­si­bi­li­ty-Audit alle Pro­ble­me gezielt angehen.

Frag uns heu­te noch nach dei­nem Quick Check und mach den ers­ten Schritt zu einer bar­rie­re­frei­en Web­site! Wir freu­en uns auf dei­ne Nachricht: 

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Auch wir hat­ten vie­le Fra­gen zum Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz: Hier die wich­tigs­ten Antworten.

Wann tritt das Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz in Kraft?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es ver­pflich­tet Unter­neh­men, Dienst­leis­tun­gen und Pro­duk­te digi­tal bar­rie­re­frei anzu­bie­ten, ins­be­son­de­re Web­sites, Apps und Online-Ange­bo­te, damit die­se für Men­schen mit Behin­de­run­gen unein­ge­schränkt zugäng­lich sind.

Wel­che Unter­neh­men fal­len unter das BFSG?

Das BFSG gilt für Unter­neh­men, die Dienst­leis­tun­gen oder Pro­duk­te für Ver­brau­cher anbie­ten, ins­be­son­de­re in den Berei­chen E-Com­mer­ce, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Ver­kehr, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on und Ener­gie­ver­sor­gung. Es betrifft Unter­neh­men mit einer Mit­ar­bei­ter­zahl von über 10 oder einem Jah­res­um­satz über 2 Mil­lio­nen Euro.

Wer ist vom Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz ausgenommen?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz gilt nicht für pri­va­te Web­sites und Apps sowie rein geschäft­li­che (B2B) Ange­bo­te. Kleinst­un­ter­neh­men mit weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ten­den und einem Jah­res­um­satz unter 2 Mil­lio­nen Euro sind eben­falls aus­ge­nom­men eben­so wie Fäl­le, in denen die Umset­zung der Bar­rie­re­frei­heit eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge wirt­schaft­li­che Belas­tung dar­stel­len wür­de. Den­noch wird emp­foh­len, Bar­rie­re­frei­heit als wich­ti­gen Wett­be­werbs­fak­tor zu berücksichtigen.

Was müs­sen Unter­neh­men bis Juni 2025 machen?

Web­sites müs­sen bar­rie­re­frei nach der euro­päi­schen Norm EN 301 549 sein. Die Web­site muss eine bar­rie­re­frei zugäng­li­che „Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit” ver­öf­fent­li­chen. Die­se Erklä­rung ent­hält Infor­ma­tio­nen dar­über, wie der Web­site-Betrei­ber die Bar­rie­re­frei­heit sicher­stellt, sowie über die Tei­le der Web­site oder des Online­shops, die (noch) nicht bar­rie­re­frei sind. Die Web­site muss eine Kon­takt­mög­lich­keit bie­ten, mit der Nut­zen­de Bar­rie­ren mel­den können.

BFSG? EU-Richt­li­nie? Oder WCAG? Was muss kon­kret gemacht werden?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) setzt EU-recht­li­che Vor­ga­ben zur Bar­rie­re­frei­heit um. Dabei ist das BFSG also die gesetz­li­che Ebe­ne. Die EU Norm EN 301 549, die tech­ni­sche Norm. Und WCAG (Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines) bie­ten kon­kre­te Kri­te­rien für die behin­der­ten­ge­rech­te Gestal­tung von Websites. 

Die WCAG-Anfor­de­run­gen sind in drei Kon­for­mi­täts­stu­fen geglie­dert: A (grund­le­gend), AA (emp­foh­len) und AAA (hoher Stan­dard). Für das BFSG ist Stu­fe AA ver­pflich­tend.

Dabei wird in vier Kri­te­ri­en unterschieden:

  1. Wahr­nehm­bar­keit: Inhal­te müs­sen für alle Sin­ne zugäng­lich sein, ins­be­son­de­re für Seh- und Hörbehinderungen.
  2. Bedien­bar­keit: Inter­ak­ti­ve Ele­men­te und Navi­ga­ti­on müs­sen für alle Bedien­ar­ten zugäng­lich sein.
  3. Ver­ständ­lich­keit: Die Infor­ma­tio­nen und Inter­ak­tio­nen müs­sen leicht ver­ständ­lich sein.
  4. Robust­heit: Inhal­te müs­sen mit aktu­el­len und zukünf­ti­gen Tech­no­lo­gien funk­tio­nie­ren, ein­schließ­lich assis­ti­ver Technologien.

Was pas­siert, wenn ein Unter­neh­men die Anfor­de­run­gen des BFSG nicht einhält?

Wenn ein Unter­neh­men die Anfor­de­run­gen des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes nicht ein­hält, kön­nen ver­schie­de­ne recht­li­che und finan­zi­el­le Kon­se­quen­zen fol­gen. Es ist daher für Unter­neh­men rat­sam, früh­zei­tig Maß­nah­men zur Umset­zung der BFSG-Vor­ga­ben zu ergrei­fen, um recht­li­che, finan­zi­el­le und repu­ta­ti­ons­be­zo­ge­ne Risi­ken zu minimieren.

Und mehr musst du eigent­lich nicht wis­sen. Das machen wir für dich ☺ 

Übri­gens: Bar­rie­re­frei­heit stärkt dei­nen gesam­ten Online-Marketing-Mix

Bar­rie­re­frei­heit ist mehr als eine gesetz­li­che Vor­ga­be – sie hat einen direk­ten, posi­ti­ven Ein­fluss auf die Per­for­mance dei­ner gesam­ten Mar­ke­ting­maß­nah­men

Eine bar­rie­re­freie Web­site ver­bes­sert nicht nur die Nut­zer­er­fah­rung für alle, son­dern opti­miert auch die Sicht­bar­keit in Such­ma­schi­nen. Kla­re Struk­tu­ren und gut zugäng­li­che Inhal­te wer­den von Goog­le belohnt und sor­gen dafür, dass dei­ne SEO-Maß­nah­men bes­ser greifen. 

Auch dei­ne bezahl­ten Kam­pa­gnen im SEA- oder Social-Media-Mar­ke­ting pro­fi­tie­ren: Bar­rie­re­freie Landing­pa­ges erhö­hen die Con­ver­si­on-Rate, da sie ein brei­te­res Publi­kum anspre­chen und eine rei­bungs­lo­se Nut­zer­füh­rung garantieren.

Mit unse­ren Leis­tun­gen hel­fen wir dir, die­se Vor­tei­le gezielt zu nut­zen. Ob bei einem Web­site Relaunch, der Opti­mie­rung von Inhal­ten oder der stra­te­gi­schen Ein­bin­dung von Bar­rie­re­frei­heit in dein Mar­ke­ting: Wir schaf­fen Lösun­gen, die nicht nur gesetz­li­che Anfor­de­run­gen erfül­len, son­dern dein Online-Mar­ke­ting ins­ge­samt erfolg­rei­cher machen

Lass uns gemein­sam den nächs­ten Schritt gehen – für eine Web­site, die zugäng­lich und leis­tungs­stark ist!

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Daten­schutz­er­klä­rung: Mit dem Aus­fül­len des For­mu­lars sen­dest du uns dei­ne Daten, die wir für die Bear­bei­tung dei­ner Anfra­ge benö­ti­gen. Die­se Daten blei­ben solan­ge bei uns bis du ihre Löschung mit einer ein­fa­chen E-Mail an uns anord­nest. Unse­re Daten­schutz­be­stim­mun­gen fin­dest du hier.

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